Inklusion ist gewollt, aber im Alltag oft herausfordernd?
Zwischen Haltung, Zeitdruck und konkreten Fragen braucht es Orientierung und praxisnahe Unterstützung.
Die Fachstelle Inklusion unterstützt Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit dabei, Inklusion in der Arbeit mit jungen Menschen umzusetzen.
Geschäftsstelle
Jugendleitercard Thüringen (JuLeiCa)
Jugendleitercard Thüringen (JuLeiCa)
Mit der Aktualisierung der Richtlinie zum 01.01.2023 für die Durchführung des Online-Antragsverfahrens der Jugendleitercard Thüringen gelten folgende Regelungen:
Die Aufgaben der Landeszentralstelle für das Online-Antragsverfahren inklusiv der inhaltlichen Beratung werden durch den Landesjugendring Thüringen e. V. wahrgenommen.
Referent*in für Inklusion
Der Landesjugendring Thüringen e.V. (LJRT) ist ein Zusammenschluss von 27 landesweit tätigen Jugendverbänden. Er vertritt im politischen Raum die Interessen seiner Mitgliedsverbände und setzt sich für positive Lebensbedingungen junger Menschen in Thüringen ein.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Fachstelle Inklusion zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen einer Teilzeitstelle (30 Wochenstunden) eine*n
Referent*in für Inklusion
Freiwilliges Soziales Jahr Thüringen
Freiwilliges Soziales Jahr Thüringen
Das Freiwillige Soziale Jahr in Thüringen (Thüringenjahr) ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr. Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich ganztägig in einem sozialen Bereich zu engagieren, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich wie beruflich zu orientieren.
Stellungnahmen
Kündigung des Gesamtvertrages des LJRT mit der GEMA zum 31.12.2025
Liebe Mitgliedsverbände,
die GEMA hat uns schriftlich mitgeteilt, dass der Gesamtvertrag des LJRT mit der GEMA fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird.
Zur Begründung wird u. a. Folgendes aufgeführt (Auszug aus dem Schreiben der GEMA):
Die Anzahl und das Volumen der öffentlichen Musiknutzungen steht nicht in Relation zu den gewährten Nachlässen und den damit verbundenen Verwaltungskosten.
Die Höhe der Verwaltungskosten, die mit der Administration des Gesamtvertrages verbunden ist, übersteigt den erwirtschafteten Ertrag aus den Lizenzierungen für Musiknutzungen durch die Jugendverbände.
(Sprich: Es gibt keine hinreichende Anzahl von Mitgliedsverbänden, die die Rechte nutzen.)
Aber nochmals zu eurer Information – Die Kosten für die GEMA-Gebühren können auf Antrag über die Staatskanzlei gefördert werden. Informationen dazu findet ihr unter https://www.gema.de/de/w/pauschalvertrag-thueringen-2025 .








