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Jugendleitercard Thüringen (JuLeiCa)

Jugendleitercard Thüringen (JuLeiCa)

Mit der Aktualisierung der Richtlinie zum 01.01.2023 für die Durchführung des Online-Antragsverfahrens der Jugendleitercard Thüringen gelten folgende Regelungen:

Die Aufgaben der Landeszentralstelle für das Online-Antragsverfahren inklusiv der inhaltlichen Beratung werden durch den Landesjugendring Thüringen e. V. wahrgenommen.

Die Juleica dient dem Inhaber zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit sowie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird.

Die Juleica dient desweiteren als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen.

JuLeiCa Ausstellung:

Die Juleica ist für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter ausgestellt werden, so sie außerhalb ihres hauptamtlichen Tätigkeitsfeldes aktiv werden.

Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/in in dieser Eigenschaft im Sinne des § 73 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist.

Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z. B. eine Gruppe zu leiten.

JuLeiCa Qualifizierung:

Die Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens 36 Zeitstunden mit den in der Anlage ausgewiesenen inhaltlichen Schwerpunkten. Sie soll innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen sein.

Zusätzlich zur Grundausbildung ist ein abgeschlossener Kurs in Erster Hilfe (9 Stunden a 45 Minuten) oder die LRS für den Führerschein notwendig.

Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Der Nachweis darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als zwei Jahre sein.
Für die Verlängerung der Juleica sind Fortbildungen innerhalb der Gültigkeitsdauer der Card zu absolvieren. Diese müssen die Inhalte vertiefen und 8 Zeitstunden umfassen.

Die Ausbildung zur Juleica kann nur von anerkannten Trägern der freien oder öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden. Die eingesetzten Ausbilder müssen in den Inhalten und Methoden der Juleicaausbildung qualifiziert sein.

Der/die Inhaber/in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiter/innen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Diese Handreichung steht allen Thüringer Jugendleiter:innen kostenfrei zur Verfügung und kann von den Juleica – ausbildenden Träger:innen in der Geschäftsstelle des Landesjugendring Thüringen e.V. bestellt werden.

Ansprechpartnerin:
Barbara Märker Tel.: 0361-5767831).

weitere Infos:

Richtlinie JuLeiCa

Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit

JuLeiCa-Handbuch downloaden

JuLeiCa-Schulungen