Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und ist mit Ablauf des 30.Juni 2019 außer Kraft.
Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und ist mit Ablauf des 30.Juni 2019 außer Kraft.