Kategorie: Förderung Gewährung von Nothilfen Richtlinie Freistaat Thüringen Gewährung von Nothilfen – Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Nothilfen (Billigkeitsleistungen) für überregional tätige gemeinnützige Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ (Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz) weitere Richtlinien Weitersagen via:Tweet Ähnliche Beiträge