Fortbildung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als Herausforderung von Fachkräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie Personen, die nach Bundeskinderschutzgesetz berulichen Kontakt mit mit Kindern und Jugendliche haben.
Der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ist im SGB VIII (§8a) sowie im Thüringer Schulgesetz (§ 55a) fest verankert. Zudem gibt das Bundeskinderschutzgesetz diesem eine neue Bedeutung hinsichtlich der Berufsgeheimnisträger und Personen, die berulichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben.
Besonders in Kindertagesstätten, Horten, Schulen sowie der (offenen) Kinder- und Jugendhilfe haben Mitarbeiter/ innen in der Regel dauerhaften Kontakt mit dem Kind und kennen je nach Arbeitsfeld auch die Eltern. Dies ist eine gute Grundlage für aktiven Kinderschutz. Häuig jedoch fehlt es ihnen an den notwendigen Kompetenzen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen, Risiken abzuschätzen und geeignete Handlungsschritte einzuleiten.
Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung Zielgruppe
– pädagogische MitarbeiterInnen, die nach den Bestimmungen des SGB VIII und in Schulen arbeiten
– Berufsgeheimnisträger und Personen, auch Ehrenamtliche, mit berulichem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
Seminarmethoden
– theoretische Inputs
– Kleingruppen- und Einzelarbeit
– Übungen
– Praxisanalyse
– Relexion eigener Fallbeispiele
Weitere Informationen erhalten Sie danach mit der Teilnahmebestätigung. Die Fortbildung findet ab 13 TeilnehmerInnen statt.
Seminarort
Paritätischer Landesverband in Neudietendorf
Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung Zeitrahmen
Modul 1: 05./06.04.2017
Modul 2: 07.04..2017
Modul 3: 24./25.04.2017 jeweils 9.00–16.00 Uhr
Die Teilnahme an den Modulen 2 und 3 setzt die Teilnahme an Modul 1 voraus.
Anmeldeschluss ist der 01.03.2017.
Für die Fortbildung melden Sie sich bitte unter www.dksbthueringen.de oder dem an. Veranstaltungsflyer an.